TEST – Prüfung

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TEST - Prüfung | Sachkunde

20 Fragen - je 1 richtige Antwort pro Frage

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1. Eidesstattliche Erklärung

Mir ist bekannt, dass für die Durchführung dieser Prüfung die "Lehrgangs- und Prüfungsordnung für den Sachkundelehrgang Berufsbetreuer/in" des Instituts Betreuer/innen-Weiterbildung maßgeblich ist: https://betreuer-weiterbildung.de/wp-content/uploads/Pruefungsordnung.pdf.

Jeglicher Täuschungsversuch oder die Benutzung nicht zulässiger Hilfsmittel führt zum sofortigen Ausschluss von der Prüfung. Diese wird dann, selbst bei Richtigkeit, als "nicht bestanden" gewertet. Auch wenn Betreuer/innen-Weiterbildung erst im Nachgang Kenntnis von einem Täuschungsversuch erlangt, kann die Prüfung nachträglich als "nicht bestanden" bewertet werden.

Eine Ablehnung der eidesstattlichen Versicherung hat zur Folge, dass die Prüfung als "nicht bestanden" bewertet wird.

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2. Welche Bedeutung hat der Begriff der „Beratung“?

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3. Welcher Aspekt beeinflusst das Aufnehmen einer Nachricht?

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4. Die Aspekte des Hamburger Kommunikationsmodells umfassen..?

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5. Das Vier-Ohren-Modell nach Schulz von Thun ist wichtig, um..?

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6. Das „Aktive Zuhören“ umfasst..?

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7. Zu den Grundhaltungen der „Konstruktiven Kritik“ gehört es, ..?

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8. Das Einschätzen der Persönlichkeit des Gegenübers gibt Aufschluss über..?

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9. Zu den Basiskompetenzen der Gesprächsführung gehören..?

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10. Was gehört nicht zu den Grundhaltungen der klientenzentrierten Gesprächsführung nach Rogers?

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11. Bei der klientenzentrierten Beratung nach Rogers geht es NICHT um..?

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12. Beim Aktiven Zuhören ist eine Methode das sogenannte "Paraphrasieren".
Was ist damit NICHT gemeint?

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13. Was soll durch das Anwenden von ICH-Botschaften NICHT erreicht werden?

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14. Wie können Konflikte deeskaliert werden?

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15. Was können Sie tun, um auf eine plötzliche Bedrohungssituation gut vorbereitet zu sein?

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16. Bei Konflikten geht man von 2 Ebenen aus.
Welche Ebene gehört NICHT dazu?

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17. Bei Konflikten haben wir KEINE Differenzen im...?

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18. Sprachliche Diskriminierung steht diversitätssensibler Kommunikation konträr gegenüber. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung einer Person aufgrund von..?

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19. In welchen Lebensbereichen ist, dem AGG folgend, eine diversitätssensible Kommunikation anzustreben?

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20. "Diskriminierender Sprachgebrauch in Bezug auf Ethnizität und Herkunft, Religionszugehörigkeit/Glaube, Geschlecht, Alter, Sexueller Orientierung und Behinderung einer Person ist strafbar und kann eine Klage nach sich ziehen."

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21. Als "Infantilisierung" bezeichnet man..?

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